Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesundheitszentrum Oberammergau GmbH

I. GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Klinik- oder Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betriebs.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Gesundheitszentrum Oberammergau (im Weiteren GZO) zustande. Dem Betrieb steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das GZO und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Betrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem Betrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das GZO verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betriebs beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das GZO ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des GZOs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Betriebs an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  3. Bei Hotelübernachtungen sowie stationären Reha Maßnahmen wird von der Gemeinde Oberammergau eine Kurtaxe in Höhe von derzeit € 2,50 pro Nacht erhoben. Dieser ist nicht im Preis enthalten.
  4. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt zu begleichen.
  5. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz pro Jahr (§ 288 BGB) sowie Mahngebühren in Höhe von 10,00 € berechnet werden.
  6. Sofern keine Barzahlung erfolgt, kann mit einer gültigen EC-Karte oder Kreditkarte auch elektronisch bezahlt werden. A-conto-Zahlungen auf die Konten des Hauses können vorgenommen werden.
  7. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Berichtigungen von Fehlern bleiben vorbehalten.
  8. Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

IV. STORNOGEBÜHREN

Die Stornogebühren betragen:

  • 4 Wochen vor Anreise 30% des Aufenthaltspreises,
  • 2 Wochen vor Anreise 50% des Aufenthaltspreises
  • und ab 1 Woche vor Anreise 80% des Aufenthaltspreises.

V. Sonstige Bestimmungen

  1. Das Rauchen ist im Haus, auf den Balkonen und direkt am Haus untersagt. Raucherbereiche sind der Garten vom dem Haupteingang sowie der dortige Pavillon.
  2. Das Mitbringen von Haustieren ist verboten.
  3. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.

VI. Eingebrachte Sachen

  1. Geld und Wertsachen sollen in Ihrem Zimmertresor verwahrt werden.
  2. Zurückgelassene Sachen gehen in das Eigentum des Gesundheitszentrums Oberammergau über, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen abgeholt werden.

VII. Haftungsbeschränkung

Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben oder von Fahrzeugen des Patienten, die auf dem Grundstück oder auf einem von dem Gesundheitszentrum Oberammergau bereitgestellten Parkplatz abgestellt sind haftet das GZO nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VIII. Inkrafttreten

Diese AGBs treten am 18.04.2022 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die vorhergehenden AGBs ihre Gültigkeit.

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Klinik- oder Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betriebs.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Oberammergau
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des GZOs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Gesundheitszentrums Oberammergau.
  6. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.